Die EU-Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze legt Folgendes fest: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten an Bildschirmgeräten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirm zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten.“

Regelmäßige Nachkontrollen sind empfehlenswert, weil im Laufe der Jahre eine Fehl- sichtigkeit entstehen oder sich eine vorhandene Fehlsichtigkeit verändern kann. Wer über 40 ist, sollte seine Augen alle zwei Jahre professionell überprüfen lassen.

Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Zeigt sich, dass eine normale Brille für die Computerarbeit nicht geeignet ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine spezielle Bildschirmbrille – die Kosten dafür trägt teil- weise der Arbeitgeber.

Rechtliche Grundlagen zum Thema Bildschirmarbeitsplatzbrille zusammen gestellt vom KGS (Kuratorium Gutes Sehen e.V.)

Download der Broschüre des KGS zum Thema Bildschirmbrille

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